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Rechtlicher Hintergrund und Produktgrenzen
Diese Seite beschreibt, welchen technischen Prozess das Plugin unterstützt. Sie ist keine Rechtsberatung und nimmt keine Einordnung einzelner Bilder vor.
Wofür das Plugin gedacht ist
Artikel 50 der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-Verordnung) enthält mehrere Transparenzpflichten für unterschiedliche Akteure und Inhalte. Die Regelungen sind seit dem 02.08.2026 anwendbar.
Für Betreiber betrifft Artikel 50 Absatz 4 unter anderem Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die als Deepfakes einzuordnen sind. Nach den Leitlinien der Europäischen Kommission ist dafür eine Einzelfallprüfung erforderlich. Entscheidend ist nicht allein, ob KI eingesetzt wurde, sondern unter anderem, ob der Inhalt realistische bestehende Personen, Gegenstände, Orte, Entitäten oder Ereignisse nachbildet und fälschlich authentisch oder wahr erscheinen kann.
Die Leitlinien nennen für Produktwerbung unterschiedliche Beispiele: Eine KI-erzeugte Produktdarstellung, die über Aussehen, Eigenschaften oder Verwendung täuschen kann, kann als Deepfake eingeordnet werden. Ein echtes Produkt vor einem KI-erzeugten Hintergrund wird dagegen als Beispiel außerhalb dieser Einordnung genannt, sofern die Darstellung voraussichtlich nicht über das Produkt irreführt.
Das Plugin unterstützt einen manuellen Offenlegungs- und Kennzeichnungsprozess: Bilder erhalten einen internen Status und können im Storefront mit einem sichtbaren Badge sowie optional mit einem Alt-Text-Zusatz versehen werden. Es prüft nicht, ob eine gesetzliche Pflicht besteht oder ob die gewählte Darstellung im Einzelfall genügt.
Die Einordnung treffen Sie
Ob und wie ein konkretes Bild offengelegt werden sollte, hängt von Inhalt, Entstehung, Verwendung, Zielgruppe und Darstellungskontext ab. Die Leitlinien der Kommission sind zudem ausdrücklich nicht bindend; eine verbindliche Auslegung kann letztlich nur der Gerichtshof der Europäischen Union vornehmen.
Prüfen Sie Ihren Anwendungsfall anhand der offiziellen Quellen und holen Sie bei Bedarf rechtliche Beratung ein.
Die vier Workflow-Status
Jedes Bild kann einen von vier internen Status erhalten. Ab Werk erzeugen zwei davon einen Hinweis und zwei nicht:
| Status | Interne Bedeutung | Hinweis ab Werk? |
|---|---|---|
| Kein KI-Bild | Als ohne KI-Beteiligung erfasst | nein |
| KI-Cleanup | Als technische KI-Aufbereitung erfasst | nein |
| Mit KI bearbeitet | Als inhaltlich KI-verändert oder ergänzt erfasst | ja: „Mit KI bearbeitet" |
| Mit KI erstellt | Als vollständig KI-generiert erfasst | ja: „Mit KI erstellt" |
Diese Status sind Organisationshilfen, keine Rechtskategorien. Welche Status tatsächlich einen Hinweis erzeugen, legen Sie selbst fest — siehe Plugin-Einstellungen.
Was das Plugin macht
- Manuelle Klassifikation pro Bild über den Admin-Bulk-Editor — siehe Bulk-Editor-Walkthrough.
- Storefront-Badge auf unterstützten Bildflächen wie Produktdetailseite, Listing-Karten, Warenkorb-Positionen, Suchvorschläge, CMS-Bildergalerien und Zoom-Ansicht.
- Optionaler Alt-Text-Zusatz für dieselben ausgewählten Status.
- Konfigurierbares Aussehen pro Verkaufskanal — siehe Plugin-Einstellungen.
Sichtbarkeit und Barrierefreiheit
Artikel 50 Absatz 5 verlangt eine klare, unterscheidbare und zugängliche Information spätestens bei der ersten Wahrnehmung. Der finale freiwillige Code of Practice nennt dafür keine feste Pixelgröße: Icon oder Label dürfen je nach Kontext unterschiedlich groß sein, solange sie lesbar und erkennbar bleiben. Er verlangt außerdem eine Erkennbarkeit ohne notwendige Nutzerinteraktion und empfiehlt hohen Kontrast sowie Screenreader-Kompatibilität.
Das Plugin setzt enge Bildflächen deshalb mit einem statischen „AI"-Zeichen statt mit einem Hover-Tooltip um. Die konfigurierbare Größe liegt zwischen 20 und 32 CSS-Pixeln, standardmäßig bei 22 Pixeln. Das Zeichen ist keine Schaltfläche; die WCAG-Zielgröße für interaktive Elemente ist daher nicht einschlägig. Farben werden auf mindestens 4,5:1 Kontrast geprüft. Für Screenreader steht die Information entweder im Alt-Text oder — wenn dort kein Zusatz ausgegeben wird — als zugänglicher Name des Badges bereit, aber nicht doppelt.
Was das Plugin nicht macht
- Keine automatische Erkennung oder rechtliche Klassifikation — den Status wählen Sie selbst.
- Keine Prüfung auf Vollständigkeit oder ausreichende Offenlegung — Theme-Anpassungen, zusätzliche Ausgabekanäle und der konkrete Kontext können weitere Prüfungen erfordern.
- Kein KI-Bildgenerator — das Plugin erzeugt keine Bilder.
- Kein C2PA / Content Credentials — das Plugin schreibt keine kryptografischen Signaturketten oder maschinenlesbaren Markierungen in die Bilddatei.
- Keine dauerhafte Kennzeichnung der Datei — ein heruntergeladenes oder außerhalb des Shops weitergegebenes Bild trägt Badge und Alt-Text nicht automatisch mit.
- Keine Videos — das Plugin kennzeichnet ausschließlich Bilder.
Hinweis
Die Dokumentation beschreibt Produktfunktionen und öffentlich zugängliche Quellen. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Einsatzes. Indigo7 entscheidet nicht, ob ein Bild unter Artikel 50 oder andere Vorschriften fällt.
Offizielle Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Artikel 3 Nummer 60 sowie Artikel 50
- Europäische Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 (PDF, 20.07.2026)
- AI Act Service Desk: Ressourcen und aktuelle Umsetzungsdokumente
- Europäische Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-generated Content
- Europäische Kommission: EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte